Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hat die Aufgabe, Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster einzutragen und zu verwalten und bietet vielfältige Informationen über die Gemeinschaftsmarke.
Informiert über gerichtliche Auseinandersetzungen um die Rechte einer Marke. Stellt die verschiedenen Verfahrensarten vor und legt die Voraussetzungen für die Zulässigkeit und die Begründetheit einer Klage dar. Außerdem werden einige Gerichtsentscheidungen zur Verfügung gestellt.